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Telekommunikation & PostDie Kompetenz für den Bereich Telekommunikation und Post liegt gemäß Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) "Post- und Fernmeldewesen" in der Zuständigkeit des Bundes.
Mit Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz am 1. April 2025 (BGBl. I Nr. 10/2025) ist für diesen Bereich der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) zuständig. Zentrale Aufgabe ist dabei die Erarbeitung der Grundlagen der Telekom- und Postpolitik.
Dies erfolgt einerseits durch die Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen (EU, ITU, UPU etc.), andererseits durch die Vorbereitung von nationalen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.